Allgemeine Geschäftsbedingungen der TROLLKIDS Top Sales GmbH

§ 1 Allgemeines
1. Unsere Angebote sind freibleibend. Für den Umfang unserer Lieferpflicht ist die schriftliche Auftragsbestätigung maßgebend. Erst mit ihrer Absendung oder mit Absendung der Ware gilt der Auftrag als angenommen. Wir behalten uns vor, Veränderungen ohne besondere Zustimmung des Bestellers vorzunehmen, soweit diese durch die technische Entwicklung bedingt sind bzw., technische Verbesserungen darstellen. Im Übrigen sind geringfügige Abweichungen in Farbe, Größe , Form etc. zulässig, soweit für den Besteller zumutbar. Angaben in der Auftragsbestätigung gehen den nachstehenden Regelungen vor.
2. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bestellers haben keine Geltung, auch wenn wir ihnen nicht aus­drücklich widersprechen. Sie gelten nur dann und nur insoweit, wie wir sie ausdrücklich schriftlich bestätigen.
3. Wir sind zu Teilleistungen berechtigt, soweit dies nach den Umständen des Einzelfalles dem Besteller zu­mutbar ist. Die darüber erteilten Rechnungen sind unabhängig von der Gesamtlieferung zahlbar.
4. Leistungsbeschreibungen, dem Vertrag zugrunde liegende Prospekte oder ähnliches sowie vereinbarte Maße und Gewichte sind mangels gesonderter, schriftlicher Vereinbarung keine Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantien, sondern reine Produktbeschreibungen.
5. Ergänzungen, Änderungen oder Nebenabreden vor oder bei der Bestellung sind nur wirksam, wenn sie schriftlich von uns bestätigt sind.

§ 2 Preis und Zahlung
1. Die von uns genannten Preise und Entgelte schließen die Verpackung ein, nicht aber Liefer- und Versandkosten. Zu den Preisen kommt jeweils die geltende Mehrwertsteuer.
2. Lieferungen erfolgen, soweit nicht anders vereinbart, unfrei ab Werk. Der Transport erfolgt durch von uns beauftragte Dritte. Der Besteller ist nicht berechtigt, die Transportperson selbst zu beauftragen oder die Be­auftragung bestimmter individueller Transportpersonen zu verlangen. Transportkosten werden dem Besteller in Rechnung gestellt.
3. Unsere Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen nach Lieferung mit 2 % Skonto oder innerhalb von 30 Tagen nach Lieferung ohne jeden Abzug am Sitz unserer Gesellschaft zahlbar.
4. Bei Retourensendungen erfolgt eine Rückbelastung von bereits gewährten Rabatten.
5. Verspätete oder gestundete Zahlungen sind mit 8 % über dem jeweils gültigen Basiszinssatz zu
verzinsen. Dies gilt nicht, wenn der Kunde nachweist, dass sonst kein oder nur ein geringer Schaden ent­standen ist. Im Verzugsfall können wir einen etwa darüber hinausgehenden Verzögerungsschaden geltend machen.
6. Werden uns Vermögensverschlechterungen seitens des Bestellers bekannt, die seine Kreditwürdigkeit und die Realisierung unserer Forderungen nach unserer Einschätzung als gefährdet erscheinen lassen,sind wir berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen.
7. Kommt der Besteller mit einem nicht nur unerheblichen Betrag in Zahlungsverzug, sind wir bis zum Aus­gleich dieser Forderung nicht verpflichtet, an ihn weiter zu liefern. Behebt der Besteller den Zahlungsverzug nach erfolgter Mahnung und binnen einer angemessenen Nachfrist nicht, so sind wir berechtigt, ein Inkasso­unternehmen mit der Durchsetzung der Forderungen zu beauftragen; die Kosten hierfür trägt der Besteller. Des Weiteren können wir in diesem Fall von bestehenden Aufträgen zurücktreten.

§ 3 Lieferfristen
1. Setzt uns der Besteller, nachdem wir in Verzug geraten sind, eine angemessene Frist zur Leistung, so ist er nach fruchtlosem Ablauf der Frist zur Leistung berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Die Frist zur Leis­tung muss mindestens vier Wochen betragen.
2. Schadensersatzansprüche statt der Leistung und Ansprüche auf Ersatz eines Verzögerungsschadens sind auf Ersatz des typischerweise vorhersehbaren Schadens unter Ausschluss mittelbarer Schäden begrenzt. Ohne jegliche Einschränkung haften wir nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie bei der Verletzung von Leben Körper oder Gesundheit sowie der Verletzung vertragswesentlicher Rechte und Pflichten.

§ 4 Gefahrenübergang
Alle Lieferungen und Sendungen erfolgen auf Gefahr des Bestellers. Mit Auslieferung an die zur Ausführung der Versendung bestimmte Person oder Anstalt geht die Gefahr auf den Besteller über. Dies gilt auch dann, wenn wir den Transport selbst durchführen.

§ 5 Eigentumsvorbehalt
Lieferungen bleiben bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher uns gegen den Besteller aus der Geschäftsverbindung zustehenden Ansprüche unser Eigentum. Bei Zahlungsverzug ist der Besteller auf unser Verlangen zur Herausgabe der Gegenstände verpflichtet.

§ 6 Gewährleistung und Haftung wegen eines Mangels
1. Ist der Besteller Kaufmann, hat er den Liefergegenstand unverzüglich nach Erhalt im Rahmen seines ord­nungsgemäßen Geschäftsgangs zu untersuchen und uns von einem etwaigen Mangel unverzüglich, spätestens aber nach drei Tagen nach Erhalt und möglichst spezifiziert schriftlich Anzeige zu machen. Unterlässt der Besteller die Anzeige, so gilt der Liefergegenstand als genehmigt, es sei denn, es handelt sich um einen Mangel, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Zeigt sich ein solcher Mangel später, so muss die schriftliche Anzeige unverzüglich, spätestens aber drei Tage nach der Entdeckung gemacht werden;andernfalls gilt der Liefergegenstand auch in Ansehung dieses Mangels als genehmigt. Dasselbe gilt bei falscher oder unvollständiger Lieferung, es sei denn, der Liefergegenstand weicht offensichtlich von der Bestellung so erheblich ab, dass wir die Genehmigung des Bestellers als ausgeschlossen betrachten mussten.
2. Liegt ein Mangel vor, so sind wir nach unserer Wahl zur Beseitigung des Mangels oder zur
Ersatzlieferung berechtigt. Schlägt die Mängelbeseitigung fehl oder sind wir dazu oder zur Ersatzlieferung nicht bereit oder nicht in der Lage oder verzögert sich diese ungebührlich, so ist der Besteller berechtigt, Rückgängigmachung des Vertrages oder eine Herabsetzung des Kaufpreises zu verlangen.
3. Bei Mängelrügen dürfen Zahlungen des Bestellers in einem Umfang zurückgehalten werden, die in einem angemessenen Verhältnis zu den aufgetretenen Mängeln stehen. Der Besteller kann Zahlungen nur zurückhalten, wenn eine Mängelrüge geltend gemacht wird, über deren Berechtigung kein Zweifel bestehen kann. Erfolgte die Mängelrüge zu Unrecht, sind wir berechtigt, die uns im Rahmen der Überprüfung der Mängelrüge entstandenen Aufwendungen von dem Besteller ersetzt zu verlangen.
4. Mängelansprüche bestehen nicht bei einer unerheblichen Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung,übermäßiger Beanspruchung oder aufgrund besonderer äußerer Einflüsse, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind, entstehen.
5. Erfolgt eine Rücksendung der beanstandeten Waren mit unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung, ist die betreffende Ware gereinigt und mit eindeutiger Fehlerkennzeichnung unter Angabe der zur Bearbeitung der Reklamation notwendigen Informationen zurückzusenden.

§ 7 Unmöglichkeit
Soweit die Lieferung unmöglich ist, ist der Besteller berechtigt, Schadenersatz zu verlangen, es sei
denn, dass wir die Unmöglichkeit nicht zu vertreten haben. Jedoch beschränkt sich der Schadensersatzanspruch des Bestellers auf 10 % des Wertes der Lieferung, die wegen der Unmöglichkeit nicht vertragsgemäß vom Besteller verwandt werden kann. Diese Beschränkung gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit zwingend gehaftet wird; eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist hiermit nicht verbunden. Das Recht des Bestellers zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt.

§ 8 Sonstige Schadensersatzansprüche
1. Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Bestellers, gleich aus welchem Rechtsgrund,
insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung,
sind ausgeschlossen.
2. Dies gilt nicht, soweit zwingend gehaftet wird, z. B. nach dem Produkthaftungsgesetz, in Fällen des Vor­satzes und der groben Fahrlässigkeit, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, so­weit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

§ 9 Erfüllungsort, Gerichtswahl und Gerichtsstand
1. Erfüllungsort ist Bad Soden am Taunus.
2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Wiener Kaufrechtsabkommens.
3. Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist Frankfurt am Main.

Bad Soden am Taunus, März 2012
TROLLKIDS Top Sales GmbH